Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsumfang:

Allen Aufträgen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sein, erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt als Zustimmung.

 

Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart.

 

2. Angebote

Anbote des Auftragnehmers sind freibleibend und verpflichten ihn nicht zur Ausführung. Kostenvoranschläge sind in jedem Fall unverbindlich. 

Die Angebotsannahme, sohin die Auftragserteilung muss stets schriftlich erfolgen.

Mit dem Abschluss des Dekorationsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, die vereinbarte Dekoration vertragsgemäß und pünktlich zu erstellen und der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung.

Angebote sind 30 Tage gültig. Der Auftragnehmer behält sich insbesondere das Recht vor, Änderungen bezüglich der angebotenen Sortimente, Farben und Modelle vorzunehmen.

 

3. Beratung:

Der Auftraggeber sollte früh- bzw. rechtzeitig einen Beratungstermin, der mindestens 6 Wochen vor dem Dekorationstermin liegt, vereinbaren, um die korrekte Planung und Ausführung der Ballondekoration zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, einen Termin vor Ort der Location zu vereinbaren, damit alle Details vor Ort besprochen und ggf. Vermessungen o.ä. durchgeführt werden können.

Alle Veränderungen der Rahmenbedingungen, die sich nach der Besichtigung ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Sollte eine Besichtigung nicht möglich sein, können Fotos und Maßangaben des Auftraggebers die Grundlage für eine Dekoration sein. Das Risiko für etwaige technische oder optische Ungenauigkeit geht hier auf den Auftraggeber über.

 

Der Auftragnehmer erstellt nach dem Beratungsgespräch ein Angebot mit einer Beschreibung und ggf. groben Skizze der Dekoration.

 

4. Veränderungen der Rahmenbedingungen

Alle Veränderungen der Rahmenbedingungen (Temperaturveränderungen, Witterung, Wind oder Zugluft, Niederschläge, Das Umstellen bzw. Platzieren der Ballons), die sich nach Lieferung bzw. der Montage der Ballons ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

 

5. Mängelrügen

Der Auftraggeber hat unsere Leistung nach Empfang unverzüglich auf Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen. Minder- oder Falschlieferung sowie offen sichtbare Mängel der Dekoration können nur unmittelbar bei Anlieferung vor Ort bzw. bei Abholung beanstandet werden. Wir gewähren keinen Warenumtausch aufgrund Nichtgefallens.

 

6. Zahlungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro und sind gemäß Kleinunternehmerregelung § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit.

 

Zahlungen sind, es sei denn, dass eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sofort nach Erhalt der Lieferung fällig.

Bei einer Auftragserteilung ab € 300,00 bedarf es einer Anzahlung (Hälfte des Gesamtauftragsvolumens).

Die Zahlung des Restbetrages erfolgt prompt nach Erhalt der Lieferung. Spezialkonditionen auf Anfrage möglich. Es werden nur an den Auftragnehmer direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen (mindestens 12% p.a.) zu entrichten. Solange der Kaufpreis nicht vollständig getilgt ist, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum am Kaufobjekt vor. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für Leistungen, soweit sie bereits erbracht wurden, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen.

 

7. Abbau und Reinigung

Der Auftragnehmer ist für Abbau der Dekoration sowie ggf. notwendige Reinigungstätigkeit nur zuständig, wenn dies gesondert vereinbart wird.

 

8. Ausfallender Bedarf, Stornierung, Änderung von Dekorationsterminen und Anlieferungen

Bei Stornierung oder einem ausfallenden Bedarf an der vertraglich festgelegten Ballondekoration (z.B. bei Ausfall der Veranstaltung, oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände), hat der Auftraggeber bis zu 4 Wochen vor dem Dekorationstermin mindestens 25% von dem Auftragswert zu leisten, bis zu 2 Wochen 50% zu leisten, und bei bis zu 1 Woche vorher wird 100% des Auftragswertes fällig.

Etwaige Änderungswünsche hinsichtlich der eingesetzten Ballons (in Dimension, Stückzahl und Farbe) können bis 14 Tage vor Aufbau vorgenommen werden. Spätere Änderungswünsche können möglicherweise nicht zeitgerecht umgesetzt werden oder können Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers nach sich ziehen.

 

Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, die Dekoration zum vereinbarten Termin zu erstellen, so haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe der bereits erhaltenen Zahlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die Waren des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vom Auftraggeber zu bezahlenden Entgeltes sein Eigentum. Der Auftraggeber ist daher weder zur Eigentumsübertragung, Verpfändung oder sonstiger Weitergabe berechtigt.

 

10. Haftung

Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt und nach dem neuesten Stand der Technik ausgeführt. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Mitarbeiter, aber nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des Materialwertes. Jedoch nicht zu Ersatzansprüchen berechtigen Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder unvollständiger Angaben bei Auftragserteilung entstanden sind. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Fertigstellung ein oder mehrere Subunternehmer oder Zulieferfirmen beauftragt werden können, wobei für allfällige von diesen Unternehmen zu vertretende Schäden, Verzögerungen oder Gewährleistungsansprüchen der Aufragnehmer keinerlei Haftung übernimmt.

Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme, Kälte und Regenperioden, gesperrte Straßen, Verkehrsunfälle, Staubildung durch Demonstrationen etc.) entbinden den Auftragnehmer von jeder Haftung.

Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen sichtbar sind. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Einsatz des Werbeträgers nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen, bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen. Für Veränderungen des Werbeträgers in der Farbe infolge Verwendung bestimmter (beauftragter) Farben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. Die Verantwortung für Form und Inhalt der/s Werbeträger/s sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an der Dekoration verursacht von Witterungseinflüssen (Regen, Wind, Wärme, Kälte, Sonne etc.) oder durch Dritte (Passanten, Publikum etc.). Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Personen- oder Sachschäden mit der Dekoration oder Bestandteilen, die entstehen sollten.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Vermögensschäden als adäquate Folge von Direktschäden. Weitere Ersatzansprüche des Auftragnehmers, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen.

 

Der Auftragnehmer gewährleistet die Qualität der Dekoration zum Zeitpunkt der Anlieferung und übernimmt darüber hinaus keine Haftung für etwaige zu einem späteren Zeitpunkt eintretende Qualitätsmängel.

 

11. Auftraggeber

Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachstehend angeführte Titel, Name, Anschrift zum Zweck einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Für die bei der Anbringung des Kaufobjektes zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen (Stabilität der Befestigung, permanente Beobachtung, Standortwahl mit Rücksicht auf öffentlichen und privaten Verkehr usw.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für alle vom Auftragnehmer produzierten Objekte bleiben sämtliche Urheberrechte beim Auftragnehmer. Eine Untervermietung oder Weitergabe gemieteter Werbeträger an Dritte ist nicht gestattet.

 

12. Generelle Mietbedingungen für unsere Mietobjekte:

Das Mietobjekt ist und bleibt im Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf das am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen, das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verschenken, weitervermieten oder sonst an Dritte überlassen.

Bei Übernahme des Mietobjektes wird dem Mieter eine Übergabe- bzw. eine Empfangsbestätigung übergeben.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt – unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung – in demselben ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat.

Der Mieter haftet dem Vermieter ohne Rücksicht auf Verschulden und Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, für Untergang, Abhandenkommen oder Beschädigung, bis hin zum Totalausfall des Mietobjektes zwischen der Zeit der Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe ans Depot. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird vom Vermieter unverzüglich auf Kosten des Mieters instandgesetzt.

Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert.

Der Mieter überprüft bei Übernahme den Zustand und die Eignung des Mietobjektes. Das Mietobjekt wird in dem Zustand vermietet, in dem es sich tatsächlich befindet, irgendwelche Ansprüche daraus, dass das Mietobjekt nicht in dem vom Mieter geforderten Zustand ist oder dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht entspricht, sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, welcher Art auch immer diese sind. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

Etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben, die aufgrund des Mietvertrages, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter.

Die Miete und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Ab einer Mietsumme von € 300,00 bedarf es einer Anzahlung (Hälfte des Gesamtauftragsvolumens).

Mit Eingang der Zahlung gilt die Reservierung als bestätigt, bei verspätetem Zahlungseingang ist der Vermieter an den vereinbarten Mietbeginn nicht mehr gebunden.

Der Restbetrag ist mit Lieferung des Mietgegenstandes fällig. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietobjektes zu verlangen oder das Mietobjekt jederzeit, auch ohne oder gegen den Willen des Mieters in Besitz zu nehmen.

Mietforderungen dürfen nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Ausübung des Pfand- oder Retentionsrechtes am Mietobjekt.

Die Miete beginnt mit dem festgesetzten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Verpflichtungen des Mieters, einschließlich zur Bezahlung der vereinbarten Mietrate, enden jedoch erst mit der Rückgabe des Mietobjektes im vereinbarten Depot bzw. nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes. Bei Verlust des Mietobjektes mit Eingang des Wiederbeschaffungswertes bei Vermieter. Als Nachweis der Rückgabe gilt die von beiden Parteien unterzeichnete Übergabe/Übernahmebestätigung.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz.

Es gilt österreichisches Recht.

 

13. Nutzungsrechte & Erwähnungsanspruch

Der Kunde erklärt mit Abschluss eines Vertrages, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, Fotos und Grafiken, die er dem Auftragnehmer übergibt, zustehen.

 

Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen, online und offline, zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.

 

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Graz.

 

15. Sonstiges

Die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer unterstehen dem österreichischen Recht.

Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994

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